In unserer Praxis können sämtliche Herzschrittmacher und Defibrillatoren im Rahmen der vorgeschriebenen, regelmäßigen Nachsorge überprüft und eingestellt werden.
Herzschrittmacher werden zur Behandlung von lebensbedrohlichen langsamen Herzrhythmusstörungen benötigt.
Man unterschiedet 1- und 2-Kammerschrittmacher, das heisst es führen
entweder 1 oder 2 Kabel zum Herzen. Meist ist ein Schrittmacher erst dann notwendig, wenn es zu langen Herzpausen (länger als 3 sec.) oder lang anhaltendem, langsamen Herzschlag (weniger als 40 Schläge/min.) und zu Symptomen wie Leistungsschwäche, Schwindel oder sogar Bewusstlosigkeit kommt. Bitte beachten Sie aber, dass solche Symptome häufig auch bei normalem Herzschlag vorkommen, und ein Schrittmacher dann gar nicht hilft.