Wichtig ist zur Beurteilung von Herzrhythmusstörungen, zu wissen, ob das Herz gesund oder krank ist. Demnach ist idealerweise auch immer zu klären, ob eine Herzerkrankung vorliegt. Dies kann meist anhand der Vorerkrankungen (Herzoperation, Stents, Herzinfarkt) und dem Herzecho (Herzleistung, Herzklappen) ausreichend geklärt werden.
Dann ist es wichtig die Herzrhythmusstörungen einmal im Langzeit-EKG zu erfassen. Wenn dies gelingt, kann sichergestellt werden, ob gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen. Ausserdem kann dann festgelegt werden, ob und welche Therapie – Medikamente, Herzkatheter, Katheterablation ( =Verödung von Herzrhythmusstörungen) – sinnvoll ist.
Anhand der Untersuchungen kann dann häufig entschieden werden, ob eine Behandlung mit Medikamenten oder eine Katheterablation sinnvoll und notwendig ist.
Mit dem Langzeit-EKG werden Herzrhythmusstörungen aufgezeichnet.
Zeigt sich bei der Echokardiographie und/oder der Ergometrie eine Herzleistungsschwäche oder Hinweis für eine Durchblutungsstörung des Herzen, dann sind evtl. vor der Entscheidung wie und ob eine Herzrhythmusstörungen behandelt werden muss, weitere Untersuchungen (wie die Koronarangiographie) notwendig.