In unserer Praxis können sämtliche Schrittmacher und Defibrillatoren im Rahmen der vorgeschriebenen, regelmäßigen Nachsorge überprüft und eingestellt werden.
Herzschrittmacher werden zur Behandlung von lebensbedrohlichen langsamen Herzrhythmusstörungen benötigt.
Man unterschiedet 1- und 2-Kammerschrittmacher, das heisst es führen
entweder 1 oder 2 Kabel zum Herzen. Meist ist ein Schrittmacher erst dann not-
wendig, wenn es zu langen Herzpausen (länger als 3 sec.) oder lang anhaltendem, langsamen Herzschlag (weniger als 40 Schläge/min.) und zu Symptomen wie Leistungsschwäche, Schwindel oder sogar Bewusstlosigkeit kommt. Bitte beachten Sie aber, dass solche Symptome häufig auch bei normalem Herzschlag vorkommen, und ein Schrittmacher dann gar nicht hilft.
Es sollte also immer vorher sichergestellt werden, dass ein Schrittmacher die o.g. Symptome auch bessert, diese als durch einen zu langsamen Herzschlag verursacht sind.
Um dies zu entscheiden, hilft und häufig das Langzeit EKG und die Ergometrie. Ziel ist es, dass die ihre Symptome nach Einsetzen des Schrittmachers nicht mehr auftreten oder gebessert werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Schrittmacher das Herz nur antreiben kann, es aber nicht stärkt.